Studierende der Informatik, die aufgrund einer Beeinträchtigung besondere Bedingen bei Prüfungen benötigen, können beim Prüfungsausschuss Informatik einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Bei Genehmigung erstellt das Prüfungsamt im Fachbereich 3 ein Schreiben zur Vorlage bei den Prüfer*innen.
- Weitere Informationen gibt es bei der
Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung (KIS)
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Weitere Fragen zur Prüfungsorganisation