Ja, sofern keine Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden wurde. Allerdings ist es möglich, dass die ursprüngliche Prüfungsordnung nicht mehr gültig ist und die bisherigen Leistungen daher auf eine aktuelle Ordnung abgebildet werden müssen (was Zusatzleistungen erforderlich machen kann).
Kategorie:
Studienabschluss/Exmatrikulation