Wenn die Abgabefrist verstrichen ist, gilt die Abschlussarbeit als nicht bestanden. In diesem Fall kann sie einmal wiederholt werden, wobei ein neues Thema bearbeitet werden muss. Der Antrag zur Wiederholung der Bachelorarbeit muss innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der Benotung gestellt werden.
Kategorie:
Abschlussarbeiten