In diesem Fall kann wie folgt verfahren werden:
- Sofern es sich nicht um den Inhalt von Pflichtmodulen handelt, kann die Prüfungsleistung unbenotet als freie Wahl(pflicht) anerkannt werden.
- Die Prüfungsleistung kann mit der Note ,,ausreichend” anerkannt werden.
- Eine im Zuge der Prüfungsleistung erzielte, aber nicht offiziell ausgewiesene Note kann u.U. von dem betreffenden Studiengang der betreffenden Universität auf Nachfrage nachgetragen werden.
Kategorie:
Studiengangs/Studienortswechsel