Bachelorarbeiten in der Informatik dürfen frühestens einen Monat nach ihrer Anmeldung abgegeben werden, Masterarbeiten frühenstens drei Monate. Sie müssen spätestens zum vom Prüfungsamt im Fachbereich 3 mitgeteilten Abgabezeitpunkt im Prüfungsamt im Fachbereich 3 eingereicht sein. Dies kann persönlich, im Hausbriefkasten (MZH, Ebene 1) oder auch per Post geschehen.
Bei einer Bachelorarbeit kann der Prüfungsausschuss Informatik auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal 5 Wochen genehmigen, bei einer Masterabeit um maximal 2 Monate.
Kategorie:
Abschlussarbeiten