Wenn alle Studienleistungen bis auf die Abschlussarbeit erbracht sind und die Abschlussarbeit ordnungsgemäß angemeldet ist, kann man sich exmatrikulieren. Der Prüfungsstatus bleibt im Gegensatz zum Studierendenstatus erhalten.
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Kategorie:
Studienabschluss/Exmatrikulation