Ja, das ist mit den folgenden Einschränkungen möglich:
- Leistungen, die bereits in den Bachelor eingebracht wurden, können im Informatik-Master nicht erneut eingebracht werden.
- Es kann nicht garantiert werden, dass bei einer Änderung der fachspezifischen Informatik-Master-Prüfungsordnung alle im Voraus erbrachten Master-Leistungen in den Master eingebracht werden können.
Die Leistungen können in PABO im Bereich “Zusätzlicher Workload” eingetragen oder in Absprache mit den entsprechenden Dozent:innen in Form eines Leistungsnachweises bescheinigt werden. Rechtzeitig vor der Erstellung des Bachelorzeugnisses sollte dem Prüfungsamt im Fachbereich 3 mitgeteilt werden, welche Prüfungsleitungen erst im Master eingebracht werden sollen.
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Weitere Fragen zur Prüfungsorganisation