26.06.2019

In welcher Form muss die Abschlussarbeit abgegeben werden?

Es müssen drei gebundene Exemplare der Arbeit (zwei für die Gutachter*innen und ein Exemplar für die Akte) sowie ein elektronisches Exemplar auf einem geeigneten Speichermedium beim FB3-Prüfungsamt abgegeben werden. Bei der postalischen Zusendung an das FB3-Prüfungsamt gilt das Datum des Eingangs im FB3-Prüfungsamt als Abgabedatum. Der Abgabezeitpunkt wird aktenkundig gemacht. In der betreuenden Arbeitsgruppe mag es weitere Richtlinien für das Format der Arbeit geben. Die ggf. entwickelte Software (Source-Code, Testsequenzen etc.) muss nicht ausgedruckt werden, sondern kann der Arbeit auch z.B. als CD oder USB-Stick beigefügt werden (zusammen mit einer pdf-Version der Arbeit).

Kategorie: Abschlussarbeiten
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