Der Nachweis über das erfolgreiche Bestehen des Bachelor-Studiums (z.B. durch ein Transcript of Records, PABO-Auszug) muss spätestens zwei Wochen nach Veranstaltungsbeginn des Master-Studiums dem Sekretariat für Studierende (SfS) vorliegen. Eine Vorabbescheinigung (Not-Kolloquium) reicht nicht aus. Die eigentliche Bachelor-Urkunde muss zum 31.12. (Studienbeginn Wintersemester) bzw. 30.6. (Studienbeginn Sommersemester) im SfS eingereicht sein.
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Bewerbung/Immatrikulation