In der Regel ist der Betreuer oder die Betreuerin auch gleichzeitig Prüfer oder Prüferin für die Abschlussarbeit, d.h., er oder sie verfasst eines der beiden Gutachten. Die Betreuung wird häufig von einem wissenschaftlichen Mitarbeiter oder einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin aus der Arbeitsgruppe des Gutachters/der Gutachterin unterstützt. Bei Abschlussarbeiten in Firmen wird ein Teil der Betreuung auch häufig von Firmenmitarbeiter_innen vorgenommen. Firmenmitarbeiter_innen haben aber in der Regel keine Prüfungsberechtigung und können daher keine Gutachter_innen sein.
Kategorien:
Abschlussarbeiten,
Begutachtung von Abschlussarbeiten