26.06.2019

Was passiert bei Nicht-Erscheinen zu Prüfungen?

Die Prüfung zählt dann als ,,nicht bestanden”. Sie auch die FAQ zum Wiederholen von Prüfungen.

Wie kann ich Prüfungen absagen/verschieben?

Aus triftigen Gründen können Prüfungstermine abgesagt oder verschoben werden. Bitte dem/der Prüfenden rechtzeitig mitteilen (und bei Krankheit ein Attest vorweisen). Bei einer Absage (d.h. ohne Vereinbarung eines (zeitnahen) Ersatztermins) kann ein Prüfungstermin im Folgesemester wahrgenommen werden. Dazu ist eine erneute Modulanmeldung erforderlich. Dabei ist zu beachten, dass Prüfungen innerhalb einer Zeitspanne von maximal 4 Semestern (mehr)

Wer darf Prüfungen abnehmen?

Bei den regulären Lehrveranstaltungsangeboten werden die Prüfungen von den jeweiligen Lehrenden abgenommen (in jeder Veranstaltung hat mindestens eine/einer der Lehrenden eine Prüfungsberechtigung). Sonderfälle stellen Abschlussarbeiten und Independent Studies dar.

Ist eine Anmeldung zu einer Prüfung das gleiche wie die Veranstaltungsanmeldung über Stud.IP?

Die Veranstaltungsanmeldung über Stud.IP hat nichts mit der Prüfungsanmeldung (in der Regel über PABO) zu tun. Über Stud.IP meldet man sich als Teilnehmer*in für Lehrveranstaltungen an. Dadurch kann man auf Materialen zur Lehrveranstaltung zugreifen, E-Mails des/der Lehrenden erhalten usw. Die Anmeldung hat keine prüfungsrelevanten Konsequenzen. Die Anmeldung zu einer Prüfung (in der Regel über PABO) ist (mehr)

Wie melde ich mich für Prüfungen an?

Soll eine Leistung prüfungsrelevant erbracht werden (und damit in den jeweiligen Studienabschluss eingebracht werden), muss eine verbindliche Anmeldung über PABO vorgenommen werden. Die Anmeldung zu Prüfungen, die im Wintersemester abgelegt werden, muss bis einschließlich 10. Januar erfolgen. Die Anmeldung zu Prüfungen, die im Sommersemester abgelegt werden, muss bis einschließlich 30. Juni erfolgen. Für besondere Veranstaltungsformen (mehr)

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