Was tun bei Krankheit während der Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten?
Dann ist ein entsprechendes Attest im Prüfungsamt einzureichen. Die Bearbeitungszeit verlängert sich automatisch um die Dauer der Krankheit. Bei sehr lang andauernder Krankheit kann der Prüfungsausschuss ein amtsärztliches Attest verlangen.
Kann die Abgabefrist von Abschlussarbeiten verlängert werden?
Eine Verlängerung kann beantragt werden, wenn sich bei der Bearbeitung unerwartete Schwierigkeiten unterschiedlichster Art ergeben haben (z.B. wenn wichtige Voraussetzungen entgegen der Planung doch nicht rechtzeitig verfügbar waren oder sich kurz vor der Abgabe wichtige neue Erkenntnisse ergeben haben). Die Verlängerung ist unter Nennung der Gründe und mit Befürwortung des Erstgutachters oder der Erstgutachterin in (mehr)
Wie findet man Gutachter*innen?
Der/die Erstgutachter*in ergibt sich in der Regel aus dem gewählten Thema. Wer als Zweitguachter*in infrage kommt, kann unter http://www.szi.uni-bremen.de/lehre/abschlussarbeiten-2 nachgelesen werden. Dabei ist zu beachten, dass eine/einer der beiden Gutachter*innen ein/eine Hochschullehrer*in der Informatik sein muss. Die Wahl des/der Zweitgutachter*in geschieht in der Regel in Absprache mit dem/der Erstgutachter*in. Für die Anmeldung zum Kolloquium der Abschlussarbeit (mehr)
Dürfen beide Gutachter*innen aus derselben Arbeitsgruppe stammen?
Um eine gewisse Unabhängigkeit der Gutachten zu gewährleisten, sollten die beiden Gutachter*innen aus verschiedenen Arbeitsgruppen stammen. Allerdings kann es begründete Ausnahmen geben.
Wer darf Abschlussarbeiten begutachten?
Informatik und Wirtschaftsinformatik: Siehe http://www.szi.uni-bremen.de/lehre/abschlussarbeiten-2/ Digital Media: Siehe https://www.szi.uni-bremen.de/pruefungsorganisation/regulations-for-masters-theses/
Wie viele Gutachter*innen braucht man?
Zwei. Sollten die Bewertungen der beiden Gutachter*innen um zwei volle Notenstufen oder mehr voneinander abweichen oder eine bzw. einer der beiden Gutachter*innen die Arbeit mit nicht bestanden bewerten, bestellt der Prüfungsausschuss zur abschließenden Bewertung eine weitere Prüferin oder einen weiteren Prüfer und die beiden besten Bewertungen werden berücksichtigt, sofern die Arbeit darin mit bestanden bewertet (mehr)
Kann man das Thema der Abschlussarbeit zurückgeben, wenn aus fachlichen Gründen eine Bearbeitung nicht möglich ist?
Das Thema einer Bachelorarbeit kann einmal innerhalb der ersten vier Wochen zurückgegeben werden, das Thema einer Masterarbeit einmal innerhalb der ersten acht Wochen. Dafür ist ein begründeter Antrag an den Prüfungsausschuss zu stellen.