27.06.2019

Wie werden Prüfungen für Studierende mit Beeinträchtigung gehandhabt?

Studierende der Informatik, die aufgrund einer Beeinträchtigung besondere Bedingen bei Prüfungen benötigen, können beim Prüfungsausschuss Informatik einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen.  Bei Genehmigung erstellt das Prüfungsamt im Fachbereich 3 ein Schreiben zur Vorlage bei den Prüfer*innen. Weitere Informationen gibt es bei der Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung (KIS)

Können Bachelor-Module für den Informatik Master anerkannt werden?

Master-Studierende (Informatik) können sich Bachelor-Basismodule (BB) und Bachelor-Ergänzungsmodule (BE) als freie Wahl für den Master Informatik anerkennen lassen. Dazu muss ein formloser Antrag an den Prüfungsausschuss gestellt werden. Der Antrag muss beim Prüfungsamt abgegeben werden.

Wie werden überzählige CPs aus der Freien Wahl verrechnet?

Siehe https://www.szi.uni-bremen.de/lehre/freie-wahl-informatik/

26.06.2019

Wann und wie muss ich den Zweitgutachter/die Zweitgutachterin für meine Bachelor- oder Masterarbeit angeben?

Es gibt keine genaue Frist für die Benennung des zweiten Gutachters/der zweiten Gutachterin. Das Formular muss rechtzeitig vor Abgabe der Arbeit beim Prüfungsamt bei eingereicht werden, d.h. es sollte mindestens 2 Wochen vor Abgabe der Abschlussarbeit eingereicht werden, um eine reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können. Dies gilt besonders, wenn externe Gutachter*innen hinzugezogen werden sollen, da es (mehr)

Bis wann müssen die Gutachten vorliegen?

Bachelorarbeiten: 3 Wochen nach Abgabe Masterarbeiten: 8 Wochen nach Abgabe Prüferinnen/Prüfern, die eine hohe Zahl von Abschlussarbeiten begutachten müssen, kann eine angemessen längere Frist eingeräumt werden.

Wie geht die Note der Abschlussarbeit in die Gesamtnote ein?

Die Gesamtnote wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet, in denen benotete Prüfungen abgelegt werden. Die Bachelorarbeit wird dabei doppelt gewichtet. Beim Master wird sie einfach gewichtet.    

Müssen die Gutachten vor dem Kolloquium vorliegen?

Die Gutachten müssen vor dem Kolloquium vorliegen. Dies ermöglicht den Studierenden, im Vortrag bzw. in der anschließenden Befragung zu potentiellen Kritikpunkten Stellung zu nehmen.  

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