26.06.2019

Kann das Kolloquium auch über eine Videokonferenz stattfinden?

Ja, das ist möglich.  

Ist das Kolloquium öffentlich?

Formal ist das Kolloquium hochschulöffentlich, wenn die Kandidatin oder der Kandidat nicht widerspricht. Dieses Recht erstreckt sich nicht auf die Beschlussfassung und Bekanntgabe der Note. In der Realität werden nicht selten auch Freunde und Verwandte eingeladen. Dabei ist zu bedenken, dass sich der Vortrag an ein Fachpublikum richten soll und die anschließende Befragung durchaus Prüfungscharakter (mehr)

Wann und in welcher Form findet das Kolloquium statt?

Der Termin des Kolloquiums wird mit den Gutachter*innen abgesprochen. Er soll bei Bachelorarbeiten spätenstens 6 Wochen nach Abgabe der Arbeit und bei Masterarbeiten spätestens 12 Wochen nach Abgabe der Arbeit stattfinden. Augrund der engen Terminpläne der Gutachter*innen ist man gut beraten, den Kolloquiumstermin frühzeitig zu vereinbaren. Das Kolloquium besteht aus einem Vortrag über den Inhalt (mehr)

Was passiert, wenn die Abschlussarbeit mit nicht bestanden bewertet wird?

Wird die Arbeit mit nicht bestanden bewertet, kann wie folgt verfahren werden: Wird die Abschlussarbeit mit „nicht ausreichend“ bewertet, kann sie einmal wiederholt werden. Es muss ein neues Thema bearbeitet werden. Der Antrag auf Wiederholung der Abschlussarbeit muss innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der Benotung gestellt werden. Wird der Antrag auf Wiederholung nicht fristgerecht (mehr)

Was passiert, wenn ich den Abgabetermin für die Abschlussarbeit verpasst habe?

Wenn die Abgabefrist verstrichen ist, gilt die Abschlussarbeit als nicht bestanden. In diesem Fall kann sie einmal wiederholt werden, wobei ein neues Thema bearbeitet werden muss. Der Antrag zur Wiederholung der Bachelorarbeit muss innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der Benotung gestellt werden.  

Wo kann ich Hilfe bei Schreibschwierigkeiten bekommen?

Hier können die Angebote der Schreibwerkstatt MINT hilfreich sein. Die Seminarangebote der Schreibwerkstatt MINT gehören zum Lehrangebot der fachergänzenden Studien der Uni Bremen und sind somit im Bereich General Studies anrechenbar.

Was tun bei Krankheit während der Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten?

Dann ist ein entsprechendes Attest im Prüfungsamt einzureichen. Die Bearbeitungszeit verlängert sich automatisch um die Dauer der Krankheit. Bei sehr lang andauernder Krankheit kann der Prüfungsausschuss ein amtsärztliches Attest verlangen.

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