Hinweis: In der Kategorie Prüfungsorganisation der FAQs stehen die Antworten zu vielen wichtigen Fragen über Abschlussarbeiten.
Grundsätzlich werden alle Modulprüfungen von dem/der für das Modul verantwortlichen Lehrenden abgenommen (dies gilt für alle Prüfungsformen). Besondere Regeln gelten für die Begutachtung von Abschlussarbeiten im Fach Informatik. Dazu berechtigt sind im Grundsatz:
Kategorie a
Professor*innen (inkl. Juniorprofessor*innen, Honorarprofessor*innen, außerplanmäßige Professor*innen, Vertretungsprofessor*innen., Emeritierte Profs.) des Fachs Informatik an der Universität Bremen.
Kategorie b
Privatdozent/innen des Fachs Informatik der Universität Bremen.
Kategorie c
Langjährige wissenschaftliche Mitarbeiter*innen des Fachs Informatik der Universität Bremen, sofern sie die Berechtigung zur selbständigen Lehre haben oder eine spezielle Prüfungsberechtigung für Abschlussarbeiten erlangt haben, In dieser Gruppe befinden sich auch die Lehrkräfte für besondere Aufgaben und Lektor/innen.
Kategorie d
Professor*innen und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen eines anderen Studiengangs an der Uni Bremen, einer anderen Uni oder Forschungseinrichtung, wenn sie prüfungsberechtigt sind, also die Berechtigung zur Begutachtung von Abschlussarbeiten haben.
Weitere wissenschaftliche Mitarbeiter/innen können einen begründeten Einzelantrag für die Begutachtung einer Abschlussarbeit stellen.
Nach dem Ausscheiden aus der Universität Bremen gilt für ehemals Prüfungsberechtigte i.d.R. eine Übergangsfrist von 2 Jahren, in denen bereits begonnene/konzipierte Abschlussarbeiten noch beendet werden können. Emeritierte Professor/innen. können i.d.R. auch weiterhin und Abschlussarbeiten betreuen. Ein Prüfungsanspruch besteht nach dem Ausscheiden allerdings nicht mehr, d.h. es liegt in der Entscheidung des/r ehemals Prüfungsberechtigten, ob er/sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen will, also ggf. im Einzelfall klären.
Auch Honorarprofessor/innen. und Vertretungsprofessor/innen. stehen u.U. nicht für die Begutachtung von Abschlussarbeiten zur Verfügung, ggf. im Einzelfall klären.
Aus welchen Kategorien müssen die Gutachter*innen stammen?
- Eine/einer der Gutachtenden muss aus Kategorie a oder b stammen.
- Der/die andere Gutachtende kann aus allen obigen Kategorien stammen.
Prüfungsberechtigte (Informatik, nach Kategorien geordnet)
Prüfungsberechtigte im Fachbereich 7
- Liste der Prüfungsberechtigten der Kategorie a im Fachbereich 7
- Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen des FB 7 können Zweitgutachter:innen sein, wenn die Abschlussarbeit im Kontext des FB 7 erstellt wird.
Abschlussarbeiten außerhalb der Universität
- Abschlussarbeiten können in einem Unternehmen, einer anderen Uni oder einer Forschungseinrichtung angefertigt werden. In diesem Fall wird die Arbeit in der Regel von einem oder mehreren uni-externen Mitarbeitenden betreut. Eine externe Betreuerin bzw. ein externer Betreuer darf die Arbeit allerdings nicht begutachten (es sein denn, er/sie gehört zur obigen Kategorie d).
- Es ist Aufgabe des/der Studierenden, den Gutachter/die Gutachterin zu fragen, ob er/sie akzeptiert, wie und wo die Abschlussarbeit angefertigt wird.
- Studierenden, die ihre Abschlussarbeit außerhalb der Universität anfertigen möchten, wird daher dringend empfohlen, sich vor Beginn der Arbeit einen Gutachter oder eine Gutachterin (möglichst aus Kategorie a oder b) zu suchen.