Wer bis einschließlich Sommersemester 2020 im Bachelor-Studiengang Informatik bereits Informatik-Master-Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 30CP erbracht hat, gilt beim offiziellen Wechsel in den Master-Studiengang Informatik als ,,fortgeschritten“ und kann auf Wunsch nach der Masterprüfungsordnung von 2012 studieren.