Leitfäden
- Leitfaden für Informatik nach Prüfungsordnung 2020
- Leitfaden für Informatik nach Prüfungsordnung 2010
- Leitfaden für Wirtschaftsinformatik
Anerkennung einer abgeschlossenen Berufsausbildung im IT-Bereich als General Studies
Es gibt zwei Möglichkeiten Teile der abgeschlossenen Berufsausbildung anzuerkennen:
1. Anerkennung der beruflichen Ausbildung im Unternehmen als Praktikum mit 3 CP im Bereich General Studies. Für den Antrag ist es erforderlich die Kopie des Ausbildungsvertrages beizufügen.
2. Anerkennung des Unterrichtsfaches Politik aus der Berufsschule mit dem Titel Sozialversicherungssysteme und Grundlagen des Arbeitsrechts im Bereich General Studies mit 4 CP. Die Teilnahme gilt dann als erfolgreich, wenn die Berufsschule mit einem Abschlusszeugnis beendet wird und die Note im Unterrichtsfach Politik am Ende eines jeden Ausbildungsjahres mindestens befriedigend lautet.
Formale Schritte: Nach Beendigung der Berufsschule kann das Berufsschulzeugnis im Prüfungsamt vorgelegt werden.
Der vollständige Antrag ist beim Prüfungsamt im Fachbereich 3 einzureichen.
Anerkennung eines Praktikums im Bereich General Studies
Gemäß der fachspezifischen Prüfungsordnung können Studierende unter bestimmten Bedingungen für freiwillige Praktika Kreditpunkte im Bereich General Studies angerechnet bekommen. Weitere Details befinden sich unter