04.04.2016

Studienabschluss und Exmatrikulation (FAQs)

 

Studienabschluss/Exmatrikulation

Ja, sofern keine Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden wurde. Allerdings ist es möglich, dass die ursprüngliche Prüfungsordnung nicht mehr gültig ist und die bisherigen Leistungen daher auf eine aktuelle Ordnung abgebildet werden müssen (was Zusatzleistungen erforderlich machen kann).

Solltest du die Bewerbungsfrist verpasst haben, gibt es die Möglichkeit, dass du ein Semester länger im Bachelorstudium bleibst und schon Master-Veranstaltungen belegst. Das ist allerdings nur möglich, wenn du noch nicht alle Prüfungsleistungen für den Bachelor erbracht hast.

Es ist dabei außerdem Folgendes zu beachten:

  • Leistungen, die bereits in den Bachelor eingebracht wurden, können im Informatik-Master nicht erneut eingebracht werden.
  • Es kann nicht garantiert werden, dass bei einer Änderung der fachspezifischen Informatik-Master-Prüfungsordnung alle im Voraus erbrachten Master-Leistungen in den Master eingebracht werden können.

Eine automatische Exmatrikulation findet am Ende des laufenden Semesters statt, in dem der Studienabschluss stattgefunden hat (also zum 31.3. für das WiSe und zum 30.9. für das SoSe). Auf Antrag kann auch eine frühere Exmatrikulation beantragt werden. Weitere Informationen unter

https://www.uni-bremen.de/studium/starten-studieren/formalitaeten/abschluss-des-studiums

Wenn alle Studienleistungen bis auf die Abschlussarbeit erbracht sind und die Zulassung zur Abschlussarbeit durch das Prüfungsamt erfolgt ist, kann man sich exmatrikulieren. Der Prüfungsstatus bleibt im Gegensatz zum Studierendenstatus erhalten.

Sobald alle für den Studienabschluss erforderlichen Prüfungsleistungen erfolgreich absolviert sind, stellt das Prüfungsamt Urkunde und Zeugnis aus und gibt die Dokumente zur Unterschrift.
Im Anschluss werden die Dokumente postalisch an dich übersendet. Es ist zu beachten, dass diese Vorgänge einige Zeit in Anspruch nehmen können und dass deine korrekte Anschrift vorliegen sollte.

Mindestens in den folgenden Fällen:
– Keine Rückmeldung/keine Überweisung der fälligen Semestergebühren
– Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden.
– Auf eigenen Antrag.

Dies ist für viele Beschreibungen der Fall. Siehe dazu https://lvb.informatik.uni-bremen.de. Bei Modulen mit einer einzigen Lehrveranstaltung (d.h. bei Modulen ohne Wahlmöglichkeiten, wie zum Beispiel Praktische Informatik 1/2/3, Mathe 1/2/3 usw.) befinden sich die deutschen Beschreibungen im Modulhandbuch. Englische können auf Nachfrage an das Studienzentrum Informatik zugesendet werden.

Ja, sofern ein solcher Wunsch rechtzeitig vor Ausstellung des Zeugnisses beim Prüfungsamt beantragt wird.

Viele Beschreibungen können im Modulhandbuch und unter https://lvb.informatik.uni-bremen.de gefunden werden. Gegenwärtig ist die Funktion zur Erstellung eines individualisierten Modulhandbuchs nicht verfügbar.

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