Weitere Fragen zur Prüfungsorganisation
Ein Auslandssemester ist nicht vorgeschrieben, aber möglich und empfohlen (bei Standard-Studienverlauf vorzugsweise im vierten Semester). Leistungen im Rahmen eines Auslandssemesters können für das Studium angerechnet werden. Vor Beginn des Auslandsaufenthalts sollte daher im Rahmen eines Learning Agreements die Anrechnungsfrage geklärt werden. Interessierte sollten sich sehr frühzeitig an die Erasmus-Beauftragte/ den Erasmus-Beauftragten oder an das Studienzentrum Informatik (Ansprechpartnerin: Claudia Kessler) wenden. Informationsveranstaltungen zum Auslandssemester werden jährlich angeboten und die Termine per E-Mail bekannt gegeben.
Bei einem Auslandssemester verlängern sich die Prüfungsfristen um ein Semester. Im Auslandssemester erbrachte Prüfungsleistungen können nur anerkannt werden, wenn man während des Auslandssemesters an der Uni Bremen regulär eingeschrieben war. Macht man das Auslandssemester während eines Urlaubssemesters, kann man sich keine im Auslandssemester erbrachten Prüfungsleistungen anerkennen lassen.
Weitere Informationen
Lehrveranstaltungen aus der Freien Wahl können unbenotet ins Abschlusszeugnis eingebracht werden. Vor der Erstellung des Abschlusszeugnisses muss dem Prüfungsamt im Fachbereich 3 mitgeteilt werden, welche Lehrveranstaltungen aus der Freien Wahl unbenotet eingebracht werden sollen.
Studierende der Informatik, die aufgrund einer Beeinträchtigung besondere Bedingen bei Studienleistungen und Prüfungen benötigen, können beim Prüfungsausschuss Informatik einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Bei Genehmigung erstellt das Prüfungsamt im Fachbereich 3 ein Schreiben zur Vorlage bei den Prüfer:innen. Dem Antrag auf Nachteilsausgleich soll das Deckblatt beigefügt werden, das gleichzeitig als Checkliste dient.
- Weitere Informationen gibt es bei der
Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung (KIS)
Ja, das ist mit den folgenden Einschränkungen möglich:
- Leistungen, die bereits in den Bachelor eingebracht wurden, können im Informatik-Master nicht erneut eingebracht werden.
- Es kann nicht garantiert werden, dass bei einer Änderung der fachspezifischen Informatik-Master-Prüfungsordnung alle im Voraus erbrachten Master-Leistungen in den Master eingebracht werden können.
Die Leistungen können in PABO im Bereich “Zusätzlicher Workload” eingetragen oder in Absprache mit den entsprechenden Dozent:innen in Form eines Leistungsnachweises bescheinigt werden. Rechtzeitig vor der Erstellung des Bachelorzeugnisses sollte dem Prüfungsamt im Fachbereich 3 mitgeteilt werden, welche Prüfungsleitungen erst im Master eingebracht werden sollen.
Studierende nach Prüfungsordnung 2020
Studierende nach Prüfungsordnung 2011
- Gemäß des ursprünglichen Auswahlkatalogs für Informatik Grundlagen Wahl (s.u.) bereits belegte Veranstaltungen (die seit der Einführung der neuen Prüfungsordnung teilweise durch andere ersetzt wurden).
- Veranstaltungen aus dem neuen obigen Katalog (bitte nächsten Absatz beachten)
Achtung: Wurde eine Veranstaltung A aus dem ursprünglichen Katalog im Zuge der neuen Prüfungsordnung durch eine Veranstaltung B im neuen Katalog ersetzt, kann entweder A oder B ins Komplementärstudium Informatik eingebracht werden, aber nicht beides.
Natürlich können Studierende nach Prüfungsordnung 2011 weiterhin auch Lehrveranstaltungen wählen, die keinen Umfang von 6 CP haben (wie zum Beispiel die seit kurzem angebotene 3CP-Veranstaltung Informatik und Gesellschaft).
Die Veranstaltungen aus dem ursprünglichen Katalog wurden wie folgt ersetzt
- Theoretische Informatik 1 (6 CP) durch Automaten und Formale Sprachen (4,5 CP)
- Softwareprojekt 1 (9 CP) durch Datenbankgrundlagen und Modellierung (6 CP)
- Media Engineering (nicht ersetzt)
- Technische Grundlagen der Informatik (nicht ersetzt)
- Grundlagen der Medieninformatik 1 (nicht ersetzt)
- Informatik und Gesellschaft (6CP) durch Informatik und Gesellschaft (3 CP)
Master-Studierende (Informatik) können Bachelor-Aufbau-Module (03-IBA…) und Bachelor-Vertiefungs-Module (03-IBV…) als freie Wahl belegen.