28.04.2017

Abschlussarbeiten

Begutachtung von Abschlussarbeiten

Um eine gewisse Unabhängigkeit der Gutachten zu gewährleisten, sollten die beiden Gutachter:innen möglichst aus verschiedenen Arbeitsgruppen stammen.

 


Häufig kann die Abschlussarbeit im Bereich des Bachelor- bzw. Master-Projektes geschrieben werden. Daher sind die Projektleiter:innen naheliegende Erstgutachter:innen.

Ansonsten sollte man sich zunächst überlegen, in welchem Bereich man gerne eine Abschlussarbeit schreiben möchte. Nach dieser Entscheidung sollte man einen Termin mit Mitarbeiter:innen der zum gewählten Bereich passenden Arbeitsgruppen vereinbaren. Auch habilitierte Dozent:innen und PrivatdozenT:innen sowie selbstständig forschende/lehrende Personen kommen als Gutachter:innen infrage. Die Anfrage an die Arbeitsgruppen etc. sollte möglichst eine (inhaltliche) Begründung enthalten, warum man die angeschriebene Person gern als Erstgutachter:in hätte.
Manche Arbeitsgruppen veröffentlichen mögliche Themen auf ihren Webseiten.

Die Zweitgutachter:innen werden häufig in Absprache mit den Erstgutachter:innen gefunden.

Bezüglich der Wahl der beiden Gutachter:innen ist außerdem Folgendes zu beachten:

Informatik

Eine/einer der beiden Gutachter:innen muss ein/eine Hochschullehrer:in der Informatik sein. Die Wahl des/der Zweitgutachter:in geschieht häufig in Absprache mit dem/der Erstgutachter:in.

Digitale Medien

Wirtschaftsinformatik

Die Gutachter:innen können aus dem Fachbereich 3 oder aus dem Fachbereich 7 stammen.

Es gibt keine genaue Frist für die Benennung des zweiten Gutachters/der zweiten Gutachterin.

Das Formular muss rechtzeitig vor Abgabe der Arbeit beim FB3-Prüfungsamt eingereicht werden, d.h. es sollte mindestens 2 Wochen vor Abgabe der Abschlussarbeit eingereicht werden, um eine reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können. Dies gilt besonders, wenn externe Gutachter:innen hinzugezogen werden sollen, da es ggf. länger dauern kann den Antrag zu bearbeiten.

Die entsprechenden Formulare sind zu finden unter

Bachelorarbeiten: 3 Wochen nach Abgabe

Masterarbeiten: 8 Wochen nach Abgabe

Prüferinnen/Prüfern, die eine hohe Zahl von Abschlussarbeiten begutachten müssen, kann eine angemessen längere Frist eingeräumt werden.

Die Gesamtnote wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet, in denen benotete Prüfungen abgelegt werden. Die Bachelorarbeit wird dabei doppelt gewichtet.

Beim Master wird sie einfach gewichtet.
   

Die Gutachten müssen vor dem Kolloquium vorliegen. Dies ermöglicht den Studierenden, im Vortrag bzw. in der anschließenden Befragung zu potentiellen Kritikpunkten Stellung zu nehmen.

 

Wird die Arbeit mit nicht bestanden bewertet, kann wie folgt verfahren werden:

  • Wird die Abschlussarbeit mit „nicht ausreichend“ bewertet, kann sie einmal wiederholt werden. Es muss ein neues Thema bearbeitet werden. Der Antrag auf Wiederholung der Abschlussarbeit muss innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der Benotung gestellt werden. Wird der Antrag auf Wiederholung nicht fristgerecht gestellt, gilt die Arbeit als endgültig nicht bestanden.
  •  Bewertet nur ein/eine Gutachter:in mit nicht bestanden, bestellt der Prüfungsausschuss zur abschließenden Bewertung eine weitere Prüferin/einen weiteren Prüfer. Die Bewertung ergibt sich dann aus dem arithmetischen Mittel der beiden besten Bewertungen. Die Arbeit kann in diesem Fall nur als bestanden gelten, wenn mindestens zwei Prüfende die Arbeit mit “ausreichend” oder besser bewerten.

Informatik und Wirtschaftsinformatik:

Siehe http://www.szi.uni-bremen.de/lehre/abschlussarbeiten-2/

Digital Media:

Siehe https://www.szi.uni-bremen.de/pruefungsorganisation/regulations-for-masters-theses/

Zwei. Sollten die Bewertungen der beiden Gutachter:innen um zwei volle Notenstufen oder mehr voneinander abweichen oder eine bzw. einer der beiden Gutachter:innen die Arbeit mit nicht bestanden bewerten, bestellt der Prüfungsausschuss zur abschließenden Bewertung eine weitere Prüferin oder einen weiteren Prüfer und die beiden besten Bewertungen werden berücksichtigt, sofern die Arbeit darin mit bestanden bewertet wurde.

In der Regel ist der Betreuer oder die Betreuerin auch gleichzeitig Prüfer oder Prüferin für die Abschlussarbeit, d.h., er oder sie verfasst eines der beiden Gutachten. Die Betreuung wird häufig von einem wissenschaftlichen Mitarbeiter oder einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin aus der Arbeitsgruppe des Gutachters/der Gutachterin unterstützt. Bei Abschlussarbeiten in Firmen wird ein Teil der Betreuung auch häufig von Firmenmitarbeiter:innen vorgenommen. Firmenmitarbeiter_innen haben aber in der Regel keine Prüfungsberechtigung und können daher keine Gutachter:innen sein.

Im Prinzip ja.  Zum einen werden von Firmen oft Themen für Abschlussarbeiten angeboten.  Zum anderen ergibt sich ein solches Thema auch häufig aus dem aktuellen studentischen Job.  Dabei ist jedoch einerseits zu beachten, dass man dennoch einen Betreuer oder eine Betreuerin im entsprechenden Studiengang (Informatik/Wirtschaftsinformatik/Digitale Medien) an der Universität benötigt, der/die das Thema geeignet findet. Siehe dazu auch unsere Seiten

Zum anderen kann es problematisch sein, wenn Abschlussarbeit und Job zu eng gekoppelt sind, da das Tagesgeschäft des Jobs die erforderliche grundsätzlichere Bearbeitung des Themas im Rahmen der Abschlussarbeit nicht selten behindert.  Betreuer:innen in der Firma haben nicht immer die notwendige Weitsicht für diesen potentiellen Konflikt. Betreuer:innen in der Firma können in der Regel nicht Gutachter:innen der Arbeit sein.

Kolloquium

Die Gutachten müssen vor dem Kolloquium vorliegen. Dies ermöglicht den Studierenden, im Vortrag bzw. in der anschließenden Befragung zu potentiellen Kritikpunkten Stellung zu nehmen.

 

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