04.04.2016

Internationale Studierende (FAQs)

 

Internationale Studierende

Da der Studiengang Informatik vornehmlich in deutscher Sprache angeboten wird, sind entweder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung oder (für internationale Studierende) Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachzuweisen. Darüber hinaus sei noch erwähnt, dass im Laufe eines Studiums (nicht nur der Informatik) in der Unterrichtssprache erhebliche Wort- und Schriftbeiträge auf wissenschaftlichem Niveau anfallen (Referate, Ausarbeitungen, Übungsaufgaben, Projektbericht, Abschlussarbeit). Es wird also ein flüssiger Ausdruck in Wort und Schrift sowie eine Beherrschung der jeweiligen Fachsprache erwartet.

Ob ein Bachelor-Abschluss anerkannt wird, prüft das Sekretariat für Studierende. Ob Studierende mit anerkannten Bachelor-Abschlüssen für das Master-Studium Informatik zugelassen werden, entscheidet eine Auswahlkommission nach der Bewerbung. Welche weiteren Bedingungen für ein Master-Studium Informatik erfüllt sein müssen, ist in der Aufnahmeordnung zu finden.

Die formalen Voraussetzungen in Deutsch werden bei der Immatrikulation überprüft. Sollten diese im praktischen Studienalltag dennoch nicht ausreichen, können weitere Deutsch-Kurse auf verschiedenem Niveau und mit verschiedenen Schwerpunkten belegt werden (SZHB). Internationale Studierende können sich die erworbenen CPs im Bereich General Studies anerkennen lassen.

Studienbewerber und Studienbewerberinnen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel das Abitur) nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen vor Beginn eines Studiums die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nachweisen.
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