04.04.2016

Bewerbung und Immatrikulation (FAQs)

Bewerbung/Immatrikulation

Siehe Abschnitt “Bewerbung für ein höheres Fachsemester” unter https://www.uni-bremen.de/studium/orientieren-bewerben/studienplatzbewerbung/master

Siehe dazu folgende Seiten

  • Informationen für deutsche Staatsbürger:innen, Staatsangehörige aus der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz mit genügenden Deutschkenntnissen und Staatsbürger:innen außerhalb der EU mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung (z.B. ein Abitur an einer deutschen Auslandsschule) sind hier zu finden:
  • Informationen für Staatsangehörige außerhalb der EU befinden sich hier:

Weitere Informationen

Informationen zu den geforderten Unterlagen findest Du im FAQ-Bereich des Sekretariats für Studierende.

Bewerben können sich Studenten*innen mit einem Bachelor in Informatik oder einem verwandten Fach mit einem Informatik-Anteil im Bachelor-SG von mind. 108 CP (Beispiele: Digitale-Medien/Medieninformatik, Systems-Engineering, Wirtschaftsinformatik; ggf. auch (angewandte) Mathematik, Elektrotechnik, etc. sofern ein hinreichender Informatik-Anteil nachgewiesen werden kann). Der Abschluss kann auch an einer Fachhochschule erworben worden sein. Weitere Informationen dazu befinden sich in der Aufnahmeordnung.

Im Informatik Master sind die Lehrveranstaltungen vornehmlich in deutscher Sprache. Wahlmodule können auch auf Englisch sein. Die Lehrveranstaltungen in den Masterstudiengängen Digital Media und Artificial Intelligence and Intelligent Systems sind in englischer Sprache.  

Der Bachelor und Master Informatik sind zulassungsfrei, das bedeutet, wer die Studien-Voraussetzungen erfüllt und bis Ablauf der Fristen einen Antrag mit allen geforderten Nachweisen einreicht, hat einen Studienplatz sicher.
Für den Bachelor Digitale Medien, Wirtschaftsinformatik und die Masterstudiengänge Digital Media und Artificial Intelligence and Intelligent Systems gilt eine Zulassungsbeschränkung. Die Studienplatzanzahl ist begrenzt und wird nach bestimmten Kriterien, wie dem Numerus Clausus vergeben. Hier geht es zu den  Zulassungsvoraussetzungen der einzelnen Fächer (beachte ggf. die Aufnahmeordnungen):

Der Nachweis über das erfolgreiche Bestehen des Bachelor-Studiums (z.B. durch ein Transcript of Records, PABO-Auszug) muss spätestens zwei Wochen nach Veranstaltungsbeginn des Master-Studiums dem Sekretariat für Studierende (SfS) vorliegen. Eine Vorabbescheinigung (Not-Kolloquium) reicht nicht aus. Die eigentliche Bachelor-Urkunde muss zum 31.12. (Studienbeginn Wintersemester) bzw. 30.6. (Studienbeginn Sommersemester) im SfS eingereicht sein.

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