Bewerbung/Immatrikulation
Siehe Abschnitt “Bewerbung für ein höheres Fachsemester” unter https://www.uni-bremen.de/studium/orientieren-bewerben/studienplatzbewerbung/master
- Informatik (Bachelor)
- Informatik (Master)
- Digitale Medien (Bachelor)
- Digital Media (Master)
- Wirtschaftsinformatik (Bachelor)
- Artificial Intelligence and Intelligent Systems (Master)
Beachte gegebenenfalls auch die Antwort zu Verpasste Bewerbungsfrist.
- Informationen für deutsche Staatsbürger:innen, Staatsangehörige aus der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz mit genügenden Deutschkenntnissen und Staatsbürger:innen außerhalb der EU mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung (z.B. ein Abitur an einer deutschen Auslandsschule) sind hier zu finden:
- Informationen für Staatsangehörige außerhalb der EU befinden sich hier:
Weitere Informationen
- Deutschkenntnisse und sprachliche Vorbereitung auf das Bachelorstudium
- Geflüchtete,
- Austauschstudierende
- Free-Mover (selbstorganisiertes Gaststudium),
Informationen zu den geforderten Unterlagen findest Du im FAQ-Bereich des Sekretariats für Studierende.
Bewerben können sich Studenten*innen mit einem Bachelor in Informatik oder einem verwandten Fach mit einem Informatik-Anteil im Bachelor-SG von mind. 108 CP (Beispiele: Digitale-Medien/Medieninformatik, Systems-Engineering, Wirtschaftsinformatik; ggf. auch (angewandte) Mathematik, Elektrotechnik, etc. sofern ein hinreichender Informatik-Anteil nachgewiesen werden kann). Der Abschluss kann auch an einer Fachhochschule erworben worden sein. Weitere Informationen dazu befinden sich in der Aufnahmeordnung.
Im Informatik Master sind die Lehrveranstaltungen vornehmlich in deutscher Sprache. Wahlmodule können auch auf Englisch sein. Die Lehrveranstaltungen in den Masterstudiengängen Digital Media und Artificial Intelligence and Intelligent Systems sind in englischer Sprache.
Der Bachelor und Master Informatik sind zulassungsfrei, das bedeutet, wer die Studien-Voraussetzungen erfüllt und bis Ablauf der Fristen einen Antrag mit allen geforderten Nachweisen einreicht, hat einen Studienplatz sicher.
Für den Bachelor Digitale Medien, Wirtschaftsinformatik und die Masterstudiengänge Digital Media und Artificial Intelligence and Intelligent Systems gilt eine Zulassungsbeschränkung. Die Studienplatzanzahl ist begrenzt und wird nach bestimmten Kriterien, wie dem Numerus Clausus vergeben. Hier geht es zu den Zulassungsvoraussetzungen der einzelnen Fächer (beachte ggf. die Aufnahmeordnungen):
- Informatik (Bachelor), zulassungsfrei
- Informatik (Master), zulassungsfrei (Aufnahmeordnung)
- Digitale Medien (Bachelor), zulassungsbeschränkt
- Digital Media (Master), zulassungsbeschränkt (Aufnahmeordnung)
- Wirtschaftsinformatik (Bachelor), zulassungsbeschränkt
- Artificial Intelligence and Intelligent Systems, zulassungsbeschränkt
Der Nachweis über das erfolgreiche Bestehen des Bachelor-Studiums (z.B. durch ein Transcript of Records, PABO-Auszug) muss spätestens zwei Wochen nach Veranstaltungsbeginn des Master-Studiums dem Sekretariat für Studierende (SfS) vorliegen. Eine Vorabbescheinigung (Not-Kolloquium) reicht nicht aus. Die eigentliche Bachelor-Urkunde muss zum 31.12. (Studienbeginn Wintersemester) bzw. 30.6. (Studienbeginn Sommersemester) im SfS eingereicht sein.
Anerkennung von Studienleistungen
Für die Anerkennung kannst Du nach deiner Einschreibung an der Uni Bremen einen Termin mit Prof. Ute Bormann ( ute@uni-bremen.de ) vereinbaren. (—> Formulare)
Alle in den Bachelor-Abschluss eingegangenen Prüfungsleistungen sind verbraucht. Weitere Leistungen aus dem Bachelor-Studiengang Informatik der Uni Bremen können als Freie Wahl in den Master eingebracht werden.
Die Anerkennung von Leistungen aus anderen Universitäten, Hochschulen oder Studiengängen können beantragt werden. (—>Formulare)
- Anerkennung der beruflichen Ausbildung im Unternehmen als Praktikum mit 3CP im Bereich General Studies. (—> Formular)
- Anerkennung des Unterrichtsfaches Politik aus der Berufsschule mit dem Titel Sozialversicherungssysteme und Grundlagen des Arbeitsrechts im Bereich General Studies mit 4CP. Die Teilnahme gilt dann als erfolgreich, wenn die Berufsschule mit einem Abschlusszeugnis beendet wird und die Note im Unterrichtsfach Politik am Ende eines jeden Ausbildungsjahres mindestens befriedigend lautet. (—> Formular)
- Anerkennung des IHK-Abschlussprojektes als Independent Study in der jeweiligen Teildisziplin der Informatik. Es ist erforderlich dafür eine prüfungsberechtigte Person zu finden, die die Independent Study abnimmt, die Inhalte ggf. Ergänzungen und der Umfang (CP) müssen mit der prüfungsberechtigten Person vereinbart werden.
Formale Schritte: Antrag auf eine Independent Study beim Prüfungsamt stellen. (—> Formular)
Anerkennungsverfahren für Prüfungsleistungen eines vorherigen Studiums werden nach erfolgter Immatrikulation von einem ausgewiesenen Mitglied des Prüfungsausschuss durchgeführt (Dr. Sabine Kuske für Informatik, Prof. Gabriel Zachmann für Digitale Medien und Prof. Julia Kensbock für Wirtschaftsinformatik (letztere aktuell vertreten durch Prof. Niehaves)). (—> Formulare)
Hilfreich für die Einschätzung, ob ein Modul anerkannt werden kann, ist sicherlich ein Blick in die Prüfungsordnung und das Modulhandbuch. Das Anerkennungsverfahren soll möglichst nicht auf mehrere Schritte aufgeteilt werden.