27.06.2019

Was ist, wenn die anzuerkennenden Leistungen unbenotet sind?

In diesem Fall kann wie folgt verfahren werden:
  • Sofern es sich nicht um den Inhalt von Pflichtmodulen handelt, kann die Prüfungsleistung unbenotet als freie Wahl(pflicht) anerkannt werden.
  • Die Prüfungsleistung kann mit der Note ,,ausreichend” anerkannt werden.
  • Eine im Zuge der Prüfungsleistung erzielte, aber nicht offiziell ausgewiesene Note kann u.U. von dem betreffenden Studiengang der betreffenden Universität auf Nachfrage nachgetragen werden.
Kategorie: Studiengangs/Studienortswechsel
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