Es gibt keine genaue Frist für die Benennung des zweiten Gutachters/der zweiten Gutachterin.
Das Formular muss rechtzeitig vor Abgabe der Arbeit beim FB3-Prüfungsamt bei eingereicht werden, d.h. es sollte mindestens 2 Wochen vor Abgabe der Abschlussarbeit eingereicht werden, um eine reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können. Dies gilt besonders, wenn externe Gutachter*innen hinzugezogen werden sollen, da es ggf. länger dauern kann den Antrag zu bearbeiten.
Die entsprechenden Formulare sind zu finden unter
Kategorie:
Begutachtung von Abschlussarbeiten