04.04.2016

Wechsel des Studiengangs oder Studienortes (FAQs)

Diese Seite wird überarbeitet. Die Informationen sind daher zum Teil nicht aktuell.

Studiengangs/Studienortswechsel

Informationen und Antworten auf viele Fragen zum Fach- und/oder Hochschulwechsel befinden sich auf der Seite Hochschul- und Fachwechsel, Quereinstieg.

Da es nicht möglich ist, an mehreren Hochschulen gleichzeitig eingeschrieben zu sein, ist bei einem Studienortswechsel (Hochschulwechsel) eine Exmatrikulationsbescheinigung der bisherigen Hochschule vorzulegen. Bei einer Bewerbung in ein zulassungsbeschränktes Fach (z.B. Digitale Medien) sollte man mit der Exmatrikulation solange warten, bis man von der Uni Bremen die Zulassung zum Studienplatz erhalten hat. Fragen zum Studienort- oder Fachwechsel beantwortet die Zentrale Studienberatung der Uni Bremen (ZSB).

Nach erfolgter Immatrikulation an der Universität Bremen kann ein Antrag auf Anerkennung bisheriger Studienleistungen beim zuständigen Prüfungsamt gestellt werden. Möchte man sich vor dem Wechsel zur Anerkennung von Studienleistungen informieren, sollte man sich an die das Studienzentrum Informatik wenden. Das Annerkennungsverfahren für Studienleistungen im Studiengang Informatik werden bei einem Wechsel an die Uni Bremen von Susanne Maaß (Email: maass@informatik.uni-bremen.de) durchgeführt (siehe auch Anerkennung von Studienleistungen).

Für den Anerkennungsantrag  beim Prüfungsamt gibt es keine festen Fristen, jedoch ist für die weitere Studienplanung eine zügige Antragstellung empfehlenswert. Studienleistungen haben kein „Verfallsdatum“, allerdings ändern sich ab und zu Prüfungsordnungen, so dass sich dadurch auch die Anerkennungsregelungen ändern.
Die Anerkennungspraxis der Informatik-Studiengänge der Universität Bremen ist vergleichsweise großzügig, sofern Ziele/Inhalte/Aufwände der absolvierten Module im wesentlichen übereinstimmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Module an einer Universität oder einer Fachhochschule absolviert wurden. Allerdings können nur erfolgreich erbrachte Leistungen aus einem Hochschulstudium anerkannt werden (nicht aus einer Berufsausbildung oder einem Job). Die Obergrenze der anerkennbaren Module liegt i.d.R. bei 50% der Studienleistungen im jeweiligen Studiengang. Dadurch soll sichergestellt werden, dass ein Mindestmaß an Studienleistungen im unserem Studiengang erbracht wird.  
Die Anerkennungsmodalitäten bestimmt der aufnehmende Studiengang, also am besten im Vorfeld bei den zentralen Beratungsstellen (in Bremen das ZSB oder das Studienzentrum Informatik) klären. Ein Bachelor-Abschluss in Informatik sollte im Bundesgebiet pauschal anerkannt werden (bei ausländischen Universitäten kann dies trotz Bologna nicht unbedingt garantiert werden) – er berechtigt im Grundsatz zur Aufnahme eines konsekutiven Master-Studiums (in Informatik oder einem verwandten Fach). Bei zulassungsbeschränkten Master-Studiengängen ist damit jedoch noch keine Studienplatzgarantie verbunden (der Master-Studiengang Informatik der Universität Bremen ist derzeit allerdings zulassungsfrei). Ein Vordiplom in Informatik mag an anderen Universitäten auch als Ganzes anerkannt werden (hängt vom Studienangebot der betreffenden Universität ab). Ansonsten werden Anerkennungsverfahren auf Modulebene durchgeführt: Erfolgreich absolvierte Module mit hinreichend ähnlichen Zielen/Inhalten/Aufwänden können anerkannt werden. Hierbei gibt es je nach Universitäts-/Studiengangskultur jedoch deutliche Unterschiede.
In diesem Fall kann wie folgt verfahren werden:
  • Sofern es sich nicht um den Inhalt von Pflichtmodulen handelt, kann die Prüfungsleistung unbenotet als freie Wahl(pflicht) anerkannt werden.
  • Die Prüfungsleistung kann mit der Note ,,ausreichend” anerkannt werden.
  • Eine im Zuge der Prüfungsleistung erzielte, aber nicht offiziell ausgewiesene Note kann u.U. von dem betreffenden Studiengang der betreffenden Universität auf Nachfrage nachgetragen werden.
Für diesen Wechsel muss man in sich im Studiengang Informatik Bachelor einschreiben bzw. dort eingeschrieben sein. Einschreiben kann man sich über die Webseiten der Uni Bremen (siehe http://www.uni-bremen.de/studium/bewerbung-immatrikulation/bachelor-1-juristische-pruefung.html). Die Einschreibefrist endet am 15. Juli für das Wintersemester und am 15. Januar für das Sommersemester. Für die Anerkennung von bereits erbrachten Leistungen ist das Prüfungsamt im Fachbereich 3 zuständig. Das Vordiplom Informatik kann dabei als Gesamtleistung für die ersten vier Semester des Bachelor Informatik (siehe Studienverlaufsplan Bachelor Informatik) anerkannt werden. Es ist aber immer auch ein scheinweise Anerkennung möglich. Beim Wechsel sollte darauf geachtet werden, dass die in der fachspezifischen Prüfungsordnung des Bachelor Informatik geforderten mündlichen Prüfungen erbracht worden sind bzw. noch erbracht werden müssen.

Studierende im Diplomstudiengang müssen bis spätestens 30.09.2014 ihre Diplomarbeit anmelden und bis zum 30.09.2015 abgeben. Alle Diplom-Studierenden, die nicht bis zum Prüfungsanmeldeschluss fertig werden, können den Wechsel in den Bachelor-Studiengang beantragen.

Bewerbungsfristen sind jeweils der 15.1. und der 15.7. (zum jeweils nachfolgenden Semester).  Da Studienanfänger/innen im Bachelor-Studiengang nur im WiSe aufgenommen werden, ist dort ein Wechsel zum Sommersemester nur für Fortgeschrittene zulässig, die mindestens anrechenbare Prüfungsleistungen im Umfang von ca. 1 Semester vorweisen können. Weitere Informationen siehe Antragsfristen und Fortgeschrittene.
Im Grundsatz ja, sofern die Voraussetzungen für die Aufnahme eines Universitätsstudiums vorliegen, siehe Hochschul- oder Fachwechsel und Studieren ohne Abitur.  
Das Studienprofil Duales Studium Informatik weist die gleiche Studienstruktur auf wie der reguläre Bachelor-Studiengang; es unterscheidet sich von letzterem lediglich durch eine 2 Semester längere Regelstudienzeit (und damit einem modifizierten Musterstudienplan). Ein Wechsel in den regulären Bachelor-Studiengang ist unproblematisch.
In der Regel nicht. Ausnahme: Bei der endgültig nicht bestandenen Prüfungsleistung handelt es sich nicht um ein Pflichtmodul unseres betreffenden Informatik-Studiengangs. Dies ist aber immer eine Einzelfallentscheidung, die eine Prüfung vom Sekretariat für Studierende der Uni Bremen erfordert. Zusätzliche Informationen finden sich hier.

Möchte man sich als Studienortswechsler an der Uni Bremen in das gleiche Studienfach einschreiben (z.B. Informatik), wird die Semesterzahl fortgeschrieben. Die Aufnahme als Fortgeschrittene geht nur entsprechend dem Lehrangebot, d.h., man kann dann immatrikuliert werden, wenn der Bachelorstudiengang, in dem man zur Zeit noch studiert, auch in Bremen im entsprechenden Semester angeboten wird. 

Studierende der Bremer Universität oder anderer Universitäten, die ein Fach und/oder den Studienabschluss wechseln möchten werden in der Regel in das 1. Fachsemester zum Wintersemester immatrikuliert.

Studierende des Diplom-Studiengangs Informatik an der Uni Bremen werden aufgrund der weitestgehend übereinstimmenden Studienleistungen in ein höheres Fachsemester im Bachelor-Studiengang Informatik immmatrikuliert.

Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Studienberatung der Uni Bremen (ZSB).

 

In dem Semester, in dem am die Abschlussarbeit schreibt (d.h. anmeldet und abgibt), muss man im richtigen Studiengang eingeschrieben sein. Da Wechsel immer nur zum 15.1. bzw. 15.7. mit Wirkung auf das folgende Semester beantragt werden können, sollte das früh genug geplant werden.
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