Prüfungen
Soll eine Leistung prüfungsrelevant erbracht werden (und damit in den jeweiligen Studienabschluss eingebracht werden), muss eine verbindliche Anmeldung über PABO vorgenommen werden. Die Anmeldung zu Prüfungen, die im Wintersemester abgelegt werden, muss bis einschließlich 10. Januar erfolgen. Die Anmeldung zu Prüfungen, die im Sommersemester abgelegt werden, muss bis einschließlich 30. Juni erfolgen.
Für besondere Veranstaltungsformen (Blockkurse, Projekte, Independent Studies, General Studies) gibt es Sonderregelungen.
Diejenigen, die sich über PABO nicht anmelden können, wenden sich bitte an das Prüfungsamt im Fachbereich 3.
Ein konkreter Prüfungstermin ist mit der Prüfungsanmeldung noch nicht verbunden. Dieser wird mit dem/der Prüfenden direkt abgesprochen (die Modalitäten dazu werden von dem/der Prüfenden bekanntgegeben).
Sobald die erste Anmeldung für eine Prüfung erfolgt ist, muss die Prüfung innerhalb von 5 Semestern (inklusive des Semesters der Erstanmeldung) bestanden werden, wobei in jedem der 4 Folgesemester eine Wiederholungsprüfung angeboten werden muss. Bietet das zugehörige Modul die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Lehrveranstaltungen zu wählen, kann bei jeder Wiederholung eine andere noch nicht belegte Lehrveranstaltung gewählt werden.
Wer eine Prüfung in einem Folgesemester wiederholt, muss sich ebenfalls in PABO dafür anmelden.
Aus triftigen Gründen können Prüfungstermine abgesagt oder verschoben werden. Bitte dem/der Prüfenden rechtzeitig mitteilen (und bei Krankheit ein Attest vorweisen). Bei einer Absage (d.h. ohne Vereinbarung eines (zeitnahen) Ersatztermins) kann ein Prüfungstermin im Folgesemester wahrgenommen werden. Dazu ist eine erneute Modulanmeldung erforderlich. Dabei ist zu beachten, dass Prüfungen innerhalb einer Zeitspanne von maximal 4 Semestern nach Ende des Semesters der Erstanmeldung erfolgreich absolviert werden müssen.
Siehe auch Krankheit am Prüfungstermin und Wiederholung nicht bestandener Prüfungen.
Bei den regulären Lehrveranstaltungsangeboten werden die Prüfungen von den jeweiligen Lehrenden abgenommen (in jeder Veranstaltung hat mindestens eine/einer der Lehrenden eine Prüfungsberechtigung). Sonderfälle stellen Abschlussarbeiten und Independent Studies dar.
Im Regelfall sind die Beisitzer*innen wissenschaftliche Mitarbeiter*innen aus der Arbeitsgruppe des/der Prüfer*in. Sie müssen bereits einen (inhaltlich geeigneten) Studienabschluss vorweisen und sollten an der Universität Bremen (oder dem betreffenden Institut) beschäftigt sein.
Übrigens: Mündliche Prüfungen sind hochschulöffentlich, wenn die Kandidatin/der Kandidat nicht widerspricht. Dieses Recht erstreckt sich nicht auf die Beschlussfassung und Bekanntgabe der Note. Studierende, die sich im gleichen Prüfungszeitraum zu dieser Prüfung gemeldet haben, sind als Hochschulöffentlichkeit nicht zugelassen. Die Kandidatin/der Kandidat kann in jedem Fall eine Person ihres/seines Vertrauens, die Mitglied der Universität ist, zu einer mündlichen Prüfung und zur Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses hinzuziehen.
Die Prüfung zählt dann als ,,nicht bestanden”. Sie auch die FAQ zum Wiederholen von Prüfungen.
Verschiedene Fälle:
- Prüfer/in bietet Ersatztermin im aktuellen Prüfungszeitraum (WiSe/SoSe) an und Prüfling möchte diesen wahrnehmen:
- Attest direkt an Prüfer/in
- Keine Aktion im Prüfungsamt erforderlich
- Prüfer/in bietet keinen Ersatztermin im aktuellen Prüfungszeitraum (WiSe/SoSe) an (z.B. bei Klausur) und/oder Prüfling möchte diesen nicht wahrnehmen:
- Attest muss zusammen mit dem Formular Krankmeldung an das FB3-Prüfungsamt gesendet werden. Das Formular muss bis spätestens 3 Werktage nach dem Prüfungstermin beim FB3-Prüfungsamt eingegangen sein.
- Modulanmeldung wird inaktiviert
In Punkt 2 werden folgende Fälle unterschieden:
- Es handelt sich um das 1. Prüfungssemester dieses Moduls:
- Modulanmeldung wird komplett gestrichen (d.h. 5-Semesterfrist fängt nicht an zu laufen).
- Es handelt sich um ein späteres Prüfungssemester dieses Moduls (Prüfungswiederholung):
- 5-Semesterfrist wird automatisch um ein Semester verlängert.
Eine Kombinationsprüfung kann entweder aus mehreren Prüfungsleistungen oder aus einer Mischung von Prüfungs- und Studienleistungen bestehen. Bei Nicht-Bestehen einer Kombinationsprüfung müssen lediglich die nicht bestandenen Leistungen wiederholt werden. Die Anzahl und Art der Leistungen sind in der Regel im Modulhandbuch zu finden. Die Anzahl kann auch im Anhang der fachspezifischen Prüfungsordnung nachgelesen werden.
Siehe auch die FAQ: Was ist der Unterschied zwischen einer Prüfungs- und einer Studienleistung?
Deine Note wird über den/die Dozent*in in PABO eingetragen. Dies geschieht häufig erst, wenn der Großteil der Prüfungsergebnisse vorliegen. Bevor danach die Note aber für Dich sichtbar wird, muss der/die Dozent*in diese erst freischalten. Im Zweifelsfall kann bei den jeweiligen Dozent*innen nachgefragt werden. Wenn die Note relativ zeitig nach der Prüfung benötigt wird, sollte das im Voraus mit den jeweiligen Dozent*innen besprochen werden.
In den Studiengängen Informatik Bachelor und Master können sich Studierende in Absprache mit einem/einer Lehrenden der Informatik in ein Gebiet einarbeiten und darüber eine mündliche Prüfung um Umfang von 4 Kreditpunkten für den Wahlbereich Informatik ablegen.
Aufgrund der Unabhängigkeit von angebotenen Lehrveranstaltungen fallen diese Prüfungen in den Bereich Independent Studies.
Alle Prüfungen können (in der Regel mehrfach) wiederholt werden.
Sobald die erste Anmeldung für eine Prüfung erfolgt ist, muss die Prüfung innerhalb von 5 Semestern (inklusive des Semesters der Erstanmeldung) bestanden werden, wobei in jedem der 4 Folgesemester eine Wiederholungsprüfung angeboten werden muss. Bietet das zugehörige Modul die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Lehrveranstaltungen zu wählen, kann bei jeder Wiederholung eine andere noch nicht belegte Lehrveranstaltung aus dem Modul gewählt werden.
Wer eine Prüfung in einem Folgesemester wiederholt, muss sich ebenfalls in PABO dafür anmelden.
Ein Auslandssemester verlängert den Zeitraum für Wiederholungen um ein Semester.
Die Veranstaltungsanmeldung über Stud.IP hat nichts mit der Prüfungsanmeldung (in der Regel über PABO) zu tun.
Über Stud.IP meldet man sich als Teilnehmer*in für Lehrveranstaltungen an. Dadurch kann man auf Materialen zur Lehrveranstaltung zugreifen, E-Mails des/der Lehrenden erhalten usw. Die Anmeldung hat keine prüfungsrelevanten Konsequenzen.
Die Anmeldung zu einer Prüfung (in der Regel über PABO) ist verbindlich.
Sobald die erste Anmeldung für eine Prüfung erfolgt ist, muss die Prüfung innerhalb von 5 Semestern (inklusive des Semesters der Erstanmeldung) bestanden werden, wobei in jedem der 4 Folgesemester eine Wiederholungsprüfung angeboten werden muss. Bietet das zugehörige Modul die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Lehrveranstaltungen zu wählen, kann bei jeder Wiederholung eine andere noch nicht belegte Lehrveranstaltung gewählt werden.
Wer eine Prüfung in einem Folgesemester wiederholt, muss sich ebenfalls in PABO dafür anmelden.