Master Informatik nach MPO 2012 statt nach MPO 2020 (Beschluss vom September 2021)
Wer bis einschließlich Sommersemester 2020 im Bachelor-Studiengang Informatik bereits Informatik-Master-Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 30CP erbracht hat, gilt beim offiziellen Wechsel in den Master-Studiengang Informatik als ,,fortgeschritten“ und kann auf Wunsch nach der Masterprüfungsordnung von 2012 studieren.
Mündliche Prüfungen als Independent Study
Auszug aus dem Protokoll vom 28.10.2015: Der PA beschließt einstimmig, in den Studiengängen Informatik Bachelor und Master Independent Studies im Umfang von 4 CP zuzulassen, im Rahmen derer sich einE StudentIn in Absprache mit einem oder einer Lehrenden in ein Gebiet einarbeitet und eine mündliche Prüfung darüber für den Wahlbereich ablegt.
Krankheit (mit Attest) am Prüfungstermin
Verschiedene Fälle: a) Prüfer/in bietet Ersatztermin im aktuellen Prüfungszeitraum (WiSe/SoSe) an und Prüfling möchte diesen wahrnehmen: – Attest direkt an Prüfer/in – Keine Aktion im Prüfungsamt erforderlich b) Prüfer/in bietet **keinen** Ersatztermin im aktuellen Prüfungszeitraum (WiSe/SoSe) an (z.B. bei Klausur) und/oder Prüfling möchte diesen **nicht** wahrnehmen: – Attest an Prüfungsamt – Modulanmeldung wird inaktiviert b1) (mehr)